Details: | Hamburger Modell
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage "Hamburger Modell" Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 16.07.2014 TOP 7.1.2.
Wohnungsnot und Mietpreisentwicklung bedroht zahlreiche Bürgerinnen und Bürger im Stadtbezirk Linden-Limmer. Immer mehr EinwohnerInnen stehen vor der Situation, dass sie Mieten und Nebenkosten nicht mehr aufbringen können.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Gibt es Überlegungen der Verwaltung mittels einer „Milieuschutzsatzung“ die Verdrängung einkommensschwacher Bevölkerungsschichten aus dem Stadtbezirk Linden-Limmer zu verhindern?
2. Ist der Verwaltung das „Hamburger Modell“ bekannt, wo u.a. bei Neubauten mindestens 30 Prozent Sozialwohnungen geschaffen werden müssen?
3. Wie wäre das „Hamburger Modell“ für den Stadtbezirk Linden-Limmer umsetzbar?
Antwort zu 1: Nein. Die Aussage, dass einkommensschwache Bevölkerung verdrängt wird, kann mittels amtlicher Statistik im Stadtbezirk Linden-Limmer nicht festgestellt werden; dafür gibt es keine bemerkenswerten Entwicklungen und Anzeichen. Arbeitslosenquote, Transferleistungsquote, Kinderarmut und Anteil der Bedarfsgemeinschaften an der Stadtteilbevölkerung liegen über dem Stadtdurchschnitt. Wenn eine positive Entwicklung, heißt eine Reduzierung der sozialen Indikatorwerte erfolgte, so trat diese in vergleichbarem Maße auf, wie in der Gesamtstadt (Kinderarmut, Bedarfsgemeinschaften, Arbeitslosenquote).
zu 2: Ja. Die Landeshauptstadt Hannover verfügt über ein eigenes, freiwilliges Wohnraumförderprogramm: Jährlich sollen 100 Miet- oder Genossenschaftswohnungen (Neu-, Aus- oder Umbau) für niedrige bis mittlere Einkommen gefördert werden. Dafür werden insgesamt 27,3 Mio. € im Zeitraum 2013 bis 2018/2019 zur Verfügung gestellt. Diese Schaffung von preisgünstigen Wohnungen ist eine freiwillige Ergänzung zum Landesprogramm. Der Wohnungsneubau soll so die Mietinteressenten mit niedrigen bis mittleren Einkommen versorgen. Die Höhe der Eingangsmieten, die Einkommensgrenzen für zukünftige MieterInnen, die Bindungsdauer sowie das Verfahren während der Bindungszeit ist weitgehend den Richtlinien des Landes Niedersachsen entnommen, damit auch die Landesförderung in Anspruch genommen werden kann. Die Verwaltung berichtet zum Sachstand jährlich.
zu 3: Das „Hamburger Modell“ ist in dieser Form nicht umsetzbar. Würde das „Hamburger Modell“ in der Landeshauptstadt Hannover praktiziert, müssten erheblich höhere Fördersummen* investiert werden.
*Hamburg 2013: Förderhöhe 143,3 Mio. € für 2.006 neue Mietwohnungen; Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Hamburg: Wohnungsbauförderung. 18.62.10 Hannover / 16.07.2014 |